FORUM der Automatenunternehmer informiert Mitglieder über Entwurf zum Ausführungsgesetz in NRW
FORUM-Rechtsexperte Frank Repschläger informierte die gut 50 Teilnehmenden zu den Inhalten des aktuellen Entwurfs sowie dessen rechtliche Voraussetzungen und Auswirkungen für den Spielhallenbetrieb in NRW. Besondere Beachtung schenkte RA Repschläger hierbei Fragen zur Perspektive von Mehrfachspielhallen und möglichen Übergangsregelungen. Geschäftsführerin Anja Bischof erinnerte die Teilnehmenden mit Blick auf den Entwurfstext nochmals an den Wert der Zertifizierung von Spielhallen. Diese könne laut aktuellem Entwurf auch in NRW ein zentraler Faktor bei Auswahlentscheidungen werden. Derzeit bietet das FORUM mit Hilfe einiger seiner Mitglieder ein Hospitationsprogramm an, in welchem interessierte FORUM-Mitglieder einzelnen Zertifizierungen vor Ort beiwohnen und hierdurch wertvolle Einblicke in die Abläufe der Prüfung gewinnen können.
Mit Verweis auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes (OVG) Münster zu Abstandskonflikten riet der FORUM-Rechtsberater den Gästen, ihre Standorte stets im bestmöglichen Zustand zu halten und die Ziele des Glücksspielstaatsvertrages (GlüStV) zu erfüllen. Hierdurch könne im Konfliktfall bei Auswahlentscheidungen gegenüber der Konkurrenz vermieden werden, ins Hintertreffen zu geraten.
Am 01.03.2021 findet im Hauptausschuss des Landtages NRW eine Anhörung zum GlüStV statt. Das FORUM wird seine Mitglieder über die weitere Entwicklung und den Gesetzgebungsprozess informieren und zu gegebener Zeit zu einer weiteren Videokonferenz einladen.