Mitgliedertreffen
Datenschutzgrundverordnung: Das kommt auf Sie zu

Die Datenschutzkonferenz (DSK) der Länder geht davon, dass hierzulande nur wenige Unternehmen ausreichend auf die neuen EU-Richtlinien vorbereitet sind. Insbesondere weil mit der Gesetzesänderung unter Umständen weitreichende Auswirkungen auf die Unternehmensprozesse verbunden sind. Auf der Internetseite der Bundesdatenschutzbeauftragten sind daher mehrere Kurzpapiere bereitgestellt, die von der DSK erarbeitet wurden und einen wertvollen Überblick über einzelne Themenbereiche geben. Die Datenschutzbehörden geben Unternehmern auch Tipps zur Erstellung eines Maßnahmenplans zur Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (hier als PDF abrufbar).
Maßnahmenplan
Wichtig ist zunächst zu ermitteln, ob Ihr Unternehmen bereits alle geltenden Anforderungen einhält und auf die neuen ausreichend vorbereitet ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsgrundlagen sind dabei u.a. folgende Punkte zu beachten:
- Betroffenenrechte
- Datenschutz durch Technikgestaltung
- Dienstleistungsbeziehungen
- Dokumentationspflichten
- Meldepflichten
- Datensicherheit
Auswirkungen im Betrieb
Auf das Unternehmen haben die neuen Regelungen zahlreiche Auswirkungen. Z.T. ist die Anpassung von bestimmten betriebsinternen Prozessen und Strukturen notwendig. Dazu gehört z.B. die Organisation von Meldepflichten oder auch der Aufbau einer datenschutzkonformen Dokumentation. Natürlich steht das Thema IT-Sicherheit an oberster Stelle, da die meisten Daten von heute elektronisch verarbeitet werden. Auch auf die Mitarbeiter kommen Veränderungen zu, z.B. durch die Anpassung von Betriebsvereinbarungen oder regelmäßige Teilnahme an Schulungen zum Datenschutz. Es kann, je nach Betriebsgröße, auch notwendig werden, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Weitere Informationen und Tipps
Auf der Internetseite der Bundesdatenschutzbeauftragten stehen darüber hinaus noch weitere lesenswerte „Kurzpapiere“ als Download bereit: Z.B.:
- Zertifizierung nach Art. 42 DS-GVO
- Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden"
- Datenschutzbeauftragte bei Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
- Beschäftigtendatenschutz
- Videoüberwachung
Auf dem UnternehmerBlog Trialog hat der IT-Dienstleister Datev das Wesentliche rund um die Datenschutzgrundverordnung in einem Video anschaulich zusammengefasst: